Auch wir in Metzingen halten zusammen.
Nachdem die Metzingen Marketing und Tourismus GmbH gemeinsam mit der City Initiative Metzingen, erfolgreich die Plattform „#kauftinmetzingen“ ins Leben rief, steht bereits das
nächste Projekt in den Startlöchern: der Metzinger Einkaufsgutschein der City Initiative Metzingen.
Der Startschuss fällt mit einem Postkarten-Gewinnspiel. Jede volljährige Person kann teilnehmen, die in einem der teilnehmenden Geschäfte in Metzingen einkauft. In den nächsten Tagen werden an
über 7.500 Metzinger Haushalte Teilnahmekarten verteilt. Wer keine Karte in seinem Briefkasten findet, kann diese auch bei allen teilnehmenden Fachgeschäften erhalten.
Einkaufen – Postkarte ausfüllen – abgeben. Entweder gleich vor Ort im Geschäft oder in der TouristInformation am Lindenplatz. Jetzt bist du im Lostopf und mit etwas Glück gewinnst du einen von 12
neuen Metzinger Gutscheinen im Gesamtwert von 250 Euro. Selbstverständlich können auch Nicht-Metzinger ihr Glück versuchen.
Jeder, der mit einem Einkauf den Einzelhandel unterstützt, trägt zu einer attraktiven Aufenthaltsqualität und Innenstadtbelebung bei. Denn nur ein gut sortierter Einzelhandel lädt zum Bummeln und
Verweilen ein.
Ab sofort können die Metzinger Gutscheine in der TouristInformation am Lindenplatz oder online auf www.metzingen.city käuflich erworben werden.
Unter @kauftinmetzingen auf Facebook und Instagram werden regelmäßig neue Aktionen und Angebote von deinem Lieblingsgeschäft geteilt. Reinklicken lohnt sich!
Veranstalter:
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Metzingen Marketing und Tourismus GmbH (nachfolgend: Veranstalter) in Kooperation mit der City Initiative Metzingen. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist
ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält
sich das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Teilnahme:
Jede volljährige, geschäftsfähige Person ist teilnahmeberechtigt. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Vertreter des Veranstalters und deren Angehörige sowie
Sponsoren und teilnehmende Geschäfte sowie deren Mitarbeiter.
Gewinne:
Es werden 12 Metzinger Gutscheine im Gesamtwert insgesamt 250.- € verlost. Hierbei handelt es sich um einen Einkaufsgutschein, der bei allen teilnehmenden Geschäften eingelöst werden kann. Die am
Gewinnspiel teilnehmenden Geschäfte sind hier aufgelistet: www.metzingen.city/postkarte Eine Barauszahlung des Gewinns (auch eine Teilauszahlung) ist ausgeschlossen. Gewinne können nicht auf
Dritte übertragen werden. Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen weder finanzielle noch andere Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter. Verlosung:
Der Gewinn wird unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern verlost. Teilnehmer an der Verlosung sind alle Kunden, die alle Bedingungen erfüllen und eine richtige und vollständig
ausgefüllte Gewinnspielpostkarte abgegeben haben. Mehrfachteilnahmen sind ungültig. Die Gewinnspielaktion endet am 15.09.2020. Die Gewinner werden nach Ende der Aktion postalisch kontaktiert.
Falls sich die Gewinner nicht innerhalb von 15 Werktagen melden, wird der Gewinn neu verlost. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in
der Person des Gewinners liegen, nicht erfolgen kann. Der Gewinnanspruch des Teilnehmers verfällt zudem, falls die Gewinne durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt hinterlegt/zugestellt
werden können.
Datenschutz:
Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese vom Veranstalter ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des
Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt.
Im Falle des schriftlichen Widerrufs werden Ihre Daten entsprechend gelöscht. Ausgenommen hiervon bleiben Daten, deren Löschung gesetzlichen und/oder vertragsgemäßen Aufbewahrungsfristen
entgegenstehen. Soweit der Veranstalter mit der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels Dienstleister beauftragt, handeln diese als vertraglich verpflichtete Auftragsdatenverarbeiter des
Veranstalters. Im Rahmen des Gewinnspiels erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte.
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